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Allgemeine Geschäftsbestimmungen für Handwerk und Dienstleistung

I. Allgemeines

1. Für die Einbringung unserer Tätigkeit gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen erkennen wir nur an, wenn wir diese ausdrücklich nach herkömmlicher schriftlicher Weise bestätigt haben. Dies gilt auch für den Fall, in dem wir nach Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringen. In jedem Fall anerkennt der Auftraggeber die Geltung unserer Bedingungen, wenn er die von uns erbrachte Leistung bezahlt.

2. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform: Nebenabreden, Zusagen, Erklärungen unserer Mitarbeiter und Bevollmächtigten sind nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich herkömmlich schriftlich bestätigt haben. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.

3. Verträge, die über einen Bevollmächtigten der Fa. RZB-Allroundhandwerk geschlossen worden sind erhalten ihre Wirkung erst nach der herkömmlich schriftlichen Bestätigung durch die Fa. RZB-Allroundhandwerk.
Dies gilt nicht für Verträge, die mit direkten autorisierten Mitarbeitern der Fa. RZB-Allroundhandwerk geschlossen wurden. Diese Verträge erhalten ihre Gültigkeit mit der Unterzeichnung.

II. Gewährleistung

1. Die Fa. RZB-Allroundhandwerk übernimmt nur die Gewährleistung für von ihr direkt ausgeführte Tätigkeiten.

2. Bei allen nicht direkt von der Fa. RZB-Allroundhandwerk ausgeführten Tätigkeiten erfolgt die Weiterleitung an die entsprechenden Vertragspartner und Partner.

3. Sollte der Kunde Mängel rügen, die schon vorhersehbar sind, so ist die Fa. RZB-Allroundhandwerk nicht verpflichtet diese zu beseitigen oder sogar zu ersetzen.

4. Arbeiten die nicht dem Wunsch des Kunden entsprechen, werden bei sofortiger Beanstandung beseitigt bzw. ersetzt, dieses geschieht jedoch in eigener Rechnung der Fa. RZB-Allroundhandwerk.
Hat der Kunde keine Beanstandungen, und  rügt nach ablauf von mindestens 24 Stunden einen Defekt oder Mangel, so ist der Kunde dafür verantwortlich.

III. Zahlungen

1. Unsere Rechnungen sind zahlbar im Rahmen der vertraglich vereinbarten Konditionen.

2. Wechsel, Schecks und Währungen werden nur, wenn besonders vereinbart angenommen und zwar vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit und zahlungshalber. Sämtliche Kosten, einschließlich des Diskonts, gehen zu lasten des Auftraggebers.

3. Im Verzugsfalle ist die Fa. RZB-Allroundhandwerk berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB, mindestens jedoch 7 % p. a., zu berechnen. Der Nachweis eines abweichenden Schadens bleibt unberührt.

4. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten sind unter anderem Verzugszinsen vom Tag der Fälligkeit der Rechnung ohne besondere Mahnung zu zahlen.

5. Löst der Auftraggeber einen Scheck oder Wechsel nicht ein ist er mit der Zahlung im Verzug, hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleichzuerachten sind, werden alle offenen Rechnungen sofort fällig.

6. Unsere direkten Mitarbeiter sowie Bevollmächtigten sind nicht inkassoberechtigt. Dies gilt nicht für Mitarbeiter, die hierzu ausdrücklich unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht autorisiert sind. Leistet ein Auftraggeber an einen nicht inkassoberechtigten Vertreter eine Zahlung, so ist er dann von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden, wenn der Betrag bei uns eingegangen ist.

7. Die Fa. RZB-Allroundhandwerk behält sich das recht vor, einen Abschlag in Höhe von Max 50 %
des vereinbarten Gesamtpreises als Vorauskasse zu verlangen.

IV. Aufrechnung

Die Aufrechnung wird ausgeschlossen, es sei denn, sie erfolgt mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung.

V. Gerichtsstand

Bei Verträgen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz der Fa. RZB-Allroundhandwerk, vereinbart.

VI. Schlussbestimmung

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt.

Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit.


Stand 01/2010



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